Gegen zweite Entscheidung des Amtes können nur noch Gerichte angerufen werden. Busfirma hat über ihre Reaktion noch nicht entschieden
Züge der Thüringer Wald- und Straßenbahn im Landkreis. Foto: Peter Riecke
Gotha. In Gotha gehe es nicht nur um Busse, sondern nach wie vor auch um die Zukunft der Thüringer Wald- und Straßenbahn (TWSB). So leitet das Landratsamt Gotha eine Mitteilung ein. Der Anlass: Das Landesverwaltungsamt in Weimar hat den Widerspruch zur Ablehnung des Antrages der Busfirma Steinbrück, die Liniengenehmigungen der Thüringer Wald- und Straßenbahn zu erhalten und künftig anstelle mit Straßenbahnen mit Steinbrück-Bussen zu fahren, ebenso abgelehnt.
Dem Widerspruch gegen die Ablehnung legte die Firma am 27. Januar noch eine Begründung nach, die jedoch die Auffassung im Landesverwaltungsamt nicht änderte. Insbesondere zweifelt das Amt in seinem zweiten Bescheid zur Sache den von der Busfirma Steinbrück behaupteten, kostendeckenden Betrieb an. Die Behauptung, das Defizit durch eine extreme Einnahmenverbesserung (von 17 Prozent) ausgleichen zu können, wird durch mehrere Argumente widerlegt, die bereits in der ersten Ablehnung aufgeführt wurden.
Verwiesen wird auch auf die nun veränderte Situation, die sich daraus ergibt, dass die Thüringer Wald- und Straßenbahn vom Aufgabenträger Landkreis Gotha bis 2024 betraut ist und über bestandskräftige Linienverkehrsgenehmigungen bis in dieses Jahr verfügt. Das Landesverwaltungsamt widerlegt die Behauptung, man könne kostengünstig (und damit ohne Zuschüsse durch den Landkreis) fahren, da es sich überwiegend um Regionalverkehr handele. Regionalverkehr ist günstiger als Stadtverkehr, da weniger Zeit und Kraftstoff kostende Zwischenhalte einzuplanen sind. Bei den Linien 1, 2, 3 und 6 handele es sich jedoch ausschließlich um Stadtlinien, lediglich die Linie 4 verlaufe überwiegend über Land. Bezieht man die Taktung noch ein, liege der Anteil des Stadtverkehrs weit über 50 Prozent. Ebenso fehlten in der Kostenkalkulation neue Haltestellen sowie Kassen- und Zählsysteme in den Bussen.
Auch seien einige im Antrag der Busfirma aufgeführte Straßen aktuell nicht durch Busse befahrbar wie vorgeschlagen.
Eindeutig und schwerwiegend seien auch die Festlegungen im Nahverkehrsplan des Landkreises Gotha, der sich klar zur Waldbahn bekennt. Gegen die erneute Ablehnung des Antrages der Busfirma Steinbrück, die der Redaktion vorliegt, kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Weimar erhoben werden.
Torsten Jäger, Sprecher des Omnibusbetriebes Steinbrück, hält es für denkbar, dass die Firma sich noch einmal zu dem Thema äußert, wenn der Schriftsatz mit der erneuten Ablehnung gelesen sei. Doch im Moment gebe es andere Prioritäten. Es läge auch ein Angebot der Busfirma vor, den Antrag endgültig zurückziehen. Dieser sei Bestandteil des Kompromissvorschlages im Bus-Streit, den die Firma vorgelegt habe (wir berichteten). Es liege am Landrat. Würde der Kompromissvorschlag angenommen, wäre das Thema Waldbahn ohnehin erledigt, unterstreicht Jäger. Vom Landkreis wird die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zugunsten der Thüringer Wald- und Straßenbahn deutlich begrüßt, schreibt Kreis- Pressesprecher Adrian Weber.
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